Für das Recht auf körperliche Selbstbestimmung: § 218 StGB ersatzlos streichen!
Ein Schwangerschaftsabbruch ist keine Straftat, sondern ein wichtiger Teil der körperlichen Selbstbestimmung!
Ungewollt Schwangeren muss endlich ein sicherer, legaler, kostenfreier und flächendeckender Zugang zu Schwangerschaftsabbrüchen ermöglicht werden, da es sich um medizinische Grundversorgung handelt!
Seit 1871 existiert der §218 im deutschen Strafgesetzbuch und beschränkt die körperlichen Selbstbestimmung.
Die deutsche Gesetzgebung zum Schwangerschaftsabbruch gehört zu den restriktivsten in Europa: Wer eine Schwangerschaft abbrechen will, darf dies bis zur 12. Woche straffrei tun, allerdings nur, wenn Beratungspflicht und 3 Tage Bedenkzeit eingehalten werden. Ansonsten droht eine Gefängnis- oder Geldstrafe. Die Kriminalisierung bleibt nicht folgenlos: Strafandrohung verstärkt nicht nur die Stigmatisierung und Tabuisierung des Schwangerschaftsabbruchs, sondern verhindert auch eine ausreichende medizinische Versorgung, medizinische Forschung und Ausbildung. Die bundesweite Anzahl der Kliniken und Praxen, die Schwangerschaftsabbrüche durchführen, hat sich in den letzten zehn Jahren fast halbiert. Diese Umstände können zu späten, unsicheren oder tödlichen Schwangerschaftsabbrüchen sowie zu ungewollten Geburten führen. Die zunehmend lauter werdende Forderung muss mehr Raum finden, denn es geht um den Schutz des Lebens von ungewollt Schwangeren, die Beendigung patriarchaler Kontrolle, gegen die Bevormundung sowie um die Erlangung körperlicher Selbstbestimmung. In Anbetracht des Erstarkens rechter Kräfte schließt sich derzeit zudem ein Zeitfenster zur Entkriminalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen, wobei die Bedrohung wächst.
Lasst uns nicht warten, bis es zu spät ist!
Mit einem breiten Bielefelder Bündnis wollen wir für das Recht auf körperliche Selbstbestimmung die ersatzlose Streichung des § 218 StGB auf die Straße gehen! Werdet gemeinsam mit uns laut!
Am 1. Februar 2025 um 13 Uhr am Hauptbahnhof Bielefeld!