Zu hohe Wohnkosten bei Hartz IV, Sozialhilfe und Grundsicherung im Alter?
Bis zum 31.12.2018 Nachzahlung beantragen!
Bei Hartz IV, Sozialhilfe und Grundsicherung im Alter müssen angemessene Mieten von der Stadt übernommen werden. Doch die Stadt Bielefeld hatte die Angemessenheitsgrenze für Mieten willkürlich festgelegt und seit dem Jahr 2005 unrechtmäßig nicht mehr erhöht, trotz steigender Mieten.
Eine schlüssige Berechnung fehlt gänzlich. Daher gelten die höheren Mietwerte aus der Wohngeldtabelle zuzüglich eines Sicherheitszuschlages von 10 Prozent. Dies hat das Bundessozialgericht geurteilt.
Aktuell zahlen bereits fast 24 Prozent der Berechtigten die unrechtmäßig nicht übernommenen Mietanteile notgedrungen aus ihrem Regelsatz. Pro Bedarfsgemeinschaft sind das im Schnitt mehr als 70 Euro monatlich!
Diese fehlenden Wohnkostenanteile können ab dem 1.1.2017 nachgezahlt werden, wenn Betroffenen dies noch in diesem Jahr beim Jobcenter oder Sozialamt beantragen, mit einem "Überprüfungsantrag nach § 44 SGB X". Die ersten Betroffenen haben das schon gemacht und bereits viel Geld erstattet bekommen!
"Die Stadt hätte schon ab dem Bundessozialgerichtsurteil im Jahr 2009 mehr zahlen müssen." so Dr. Dirk Schmitz, Ratsherr der LINKEN. "Unser Antrag, dass die Stadt für die Zeit ab 2009 von sich aus freiwillig nachzahlt, wurde im Rat abgelehnt. Jetzt muss jeder Betroffene noch in diesem Jahr einen Überprüfungsantrag stellen, damit die zu Unrecht nicht übernommenen Mietanteile wenigstens für die Zeit ab dem 1.1.2017 erstattet werden. Am 1.1.2019 verfallen alle rechtlichen Ansprüche für das Jahr 2017. Es ist eine große Ungerechtigkeit, dass die Betroffenen nicht über ihr Recht auf Nachzahlung informiert werden."
Mehr Infos zum Überprüfungsantrag und zur Wohnkostentabelle auf: www.linksfraktion-bielefeld.de. Die Anträge gibt es auch im Büro der Ratsfraktion der LINKEN,
Niederwall 25, Altes Rathaus im Erdgeschoss, Raum 14,
montags bis freitags 11:00 - 14:00 Uhr).
Dateien
- Info-mit-Ueberpruefungsantrag.pdf
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