DIE LINKE erklärt zum Bauland-Konzept: Zu spät, zu wenig, zu zaghaft
"Endlich gesteht der Oberbürgermeister ein, dass das Marktversagen nur durch öffentliche Steuerung zu beseitigen ist. Bis vor Kurzem hat die Stadt ihre Grundstücke meistbietend verkauft, statt sie gestaltend und politisch bewusst einzusetzen. Bis jetzt hat die Stadt darauf verzichtet, die Möglichkeiten des Baurechts auszunutzen, um den Bau preiswerter Wohnungen durchzusetzen, obwohl seit 2015 die Probleme auf dem Wohnungsmarkt deutlich sind" so Florian Straetmanns, Kreissprecher der LINKEN.
Nur wenn die Stadt über ausreichend Boden verfügt, kann sie Art und Umfang der Bebauung zielgenau steuern, soziale Mieten dauerhaft vorgeben und Bodenspekulationen stoppen.
Das Konzept verzichtet leider auf das Instrument der Vergabe in Erbpacht. Die Stadt Ulm vergibt seit Jahren Bauland nur noch in Erbpacht, um ihren Einfluss auf die künftige Entwicklung der Stadt zu behalten und um Gewinne abzuschöpfen. Es fragt sich, warum die Verwaltungsspitze lediglich einen Zwischenerwerb von Bauland in Erwägung zieht, statt auf Dauer Einfluss behalten zu wollen.
Ein weiterer hausgemachter Grund für die aktuelle Situation ist das fehlende Personal im Baubereich der Stadt. Bielefeld ist in den letzten Jahren in der Größenordnung einer Kleinstadt gewachsen. Personal aber wurde konsequent abgebaut. Mit der aktuellen Anzahl der Mitarbeiter ist schon deshalb das neue Bauland-Konzept zum Scheitern verurteilt.
"Die Bauland-Strategie setzt nach wie vor auf privaten Wohnungsbau. Das treibt auf Dauer das Mietniveau hoch. Priorität muss die Schaffung von dauerhaften städtischen oder genossenschaftlichen Wohneigentum führen." ergänzt Bernd Vollmer, Stadtentwicklungsexperte der Ratsfraktion.
Denn das kürzlich ergangene Urteil des Bundesgerichtshofs zeige, dass eine unbefristete Sozialbindung beim Verkauf von Bauland nicht rechtssicher vereinbart werden kann. Eine Wohnungsgenossenschaft aus Hannover hatte erfolgreich dagegen geklagt.
"Die Suche nach einer breiten Mehrheit zeigt die Zaghaftigkeit des Konzepts. Sie stellt die konsequente Durchsetzung der Bauland-Strategie in Frage." Denn die Durchsetzung der gegebenenfalls vom Rat beschlossenen Maßnahmen hänge davon ab, ob bei Zuwiderhandlungen zum Beispiel gegen ein Baugebot durchgegriffen werde, also auch zur Enteignung des betreffenden Grundstücks geschritten wird. "Dass der OB das mithilfe bürgerlicher Parteien durchsetzen will, ist kaum glaubhaft.", erklärte dazu Kreissprecher Florian Straetmanns.