Unser Direktkandidat Onur Ocak hat Vonovia-Chef Rolf Buch wegen Mietpreisüberhöhung angezeigt!

Die Vonovia SE ist das größte deutsche Wohnungsunternehmen und verfügt in Deutschland über ca. 480.000 Wohnungen. Davon befinden sich ca. 4.600 Wohnungen in Bielefeld, dabei handelt es sich überwiegend um ältere Bestände aus den 1960er und 1970er Jahren. Diese Wohnungen werden von Vonovia systematisch zu überteuerten Preisen angeboten, weshalb Onur Ocak den Vorstandsvorsitzenden der Vonovia SE Rolf Buch jetzt wegen Mietpreisüberhöhung nach § 5 Wirtschaftsstrafgesetz (WiStrG) angezeigt hat.

Nach § 5 WiStrG kann ein Bußgeld festgesetzt werden, wenn jemand für die Vermietung von Räumen zum Wohnen unangemessen hohe Entgelte fordert, sich versprechen lässt oder annimmt. Unangemessen hoch sind Entgelte, die infolge der Ausnutzung eines geringen Angebots an vergleichbaren Räumen die üblichen Entgelte um mehr als 20% übersteigen. Das trifft auf viele Wohnungsangebote der Vonovia in Bielefeld zu.

Ein Beispiel: Auf der Internetseite der Vonovia wird eine 1960 gebaute 3-Zimmer-Wohnung an der Anschrift Küsterwiese 13a in Schildesche angeboten. Die Wohnfläche beträgt 70,34 qm und die Kaltmiete 703,40 € (= 10 € pro qm). Die ortsübliche Vergleichsmiete für Wohnungen, die zwischen 1950 und 1960 gebaut wurden, beläuft sich nach dem aktuellen Mietspiegel der Stadt Bielefeld auf 6,48 € pro qm und wird um mehr als 50% übertroffen. Zwar ist nach dem Mietspiegel ein Zuschlag von 0,66 € pro qm zulässig, wenn eine energetische Vollmodernisierung erfolgt sein sollte, dann wäre die ortsübliche Miete aber immer noch um 40% überschritten. Weitere Zuschläge sind nach dem Mietspiegel nicht gerechtfertigt, insbesondere handelt es sich bei der Anschrift nach der Wohnlagenkarte nicht um eine gute Wohnlage.

Dazu erklärt Ocak, der selbst Jurist ist: „Das Beispiel und viele andere Angebote der Vonovia in Bielefeld erfüllen den Tatbestand des § 5 WiStrG, denn es werden Mieten verlangt, die teilweise um mehr als 40% über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen, zulässig wären maximal 20%. Vonovia nutzt damit auch ein geringes Angebot aus, denn in Bielefeld fehlen weiterhin bezahlbare Wohnungen. Das Wohnungsamt muss daher gegen Herrn Buch ein Bußgeld festsetzen. Nach der Bundestagswahl muss ein bundesweiter Mietendeckel eingeführt werden, um mit einer solchen Praxis endgültig Schluss zu machen.“

Zuständig für die Bearbeitung der Anzeige ist das Wohnungsamt der Stadt Bielefeld. Dieses kann nach § 5 Abs. 3 WiStrG ein Bußgeld bis zu 50.000 € festsetzen und zwar für jedes Angebot, das den Tatbestand erfüllt.