Außenbereichssatzung Wandweg: Vernünftiger Kompromiss zwischen Wohninteressen und Naturschutz
Nach mehr als drei Jahren Beratung hat die Bezirksvertretung Stieghorst die Außenbereichssatzung für den Wandweg beschlossen. Sie ermöglicht den Eigentümer:innen angemessene Erweiterungs- und Entwicklungsmöglichkeiten, schließt aber zusätzliche Neubauten auf der waldnahen Nordseite aus.
„Der Wunsch einiger Eigentümer nach einer behutsamen Nachverdichtung war nachvollziehbar. Gleichzeitig mussten Natur- und Landschaftsschutz sowie die rechtlichen Rahmenbedingungen berücksichtigt werden“, erklärt Ulrich Lücke, Bezirksvertreter der Linken in Stieghorst.
Für Carsten Strauch, Mitglied der Linken im Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz, waren die Umweltbelange ausschlaggebend: „Angesichts der Klimakrise müssen wir Natur- und Landschaftsräume besonders schützen. Naherholungsgebiete und Lebensräume für Tiere dürfen nicht Schritt für Schritt weiter zurückgedrängt werden.“
Nach Auffassung der Linken bietet Bielefeld deutlich mehr Potenzial für zusätzlichen Wohnraum innerhalb des bestehenden Siedlungsgebiets – etwa durch Hinterlandbebauung, Aufstockungen oder die Entwicklung bereits erschlossener Flächen. Eine weitergehende Bebauung am Wandweg hätte dagegen einen problematischen Präzedenzfall für den Außenbereich schaffen können.
Die Linke begrüßt deshalb den gefundenen Kompromiss. Er berücksichtigt die berechtigten Interessen der Eigentümer, ohne Natur- und Landschaftsschutz aus dem Blick zu verlieren.

