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Frauenhäuser in Bielefeld: Platzmangel, Armut, Barrieren...

In den vergangenen zwei Monaten hat sich der Sozial- und Gesundheitsausschuss (SGA) nach unserer Initiative im Stadtrat mit der Situation der beiden Bielefelder Frauenhäuser befasst. Hintergrund waren Gespräche unserer Ratsmitglieder mit Beschäftigten der beiden Bielefelder Einrichtungen, wonach strukturelle Herausforderungen wie fehlender bezahlbarer Wohnraum für Ausziehende, begrenzte Platzkapazitäten, unzureichende Barrierefreiheit, mangelnde Dolmetschstrukturen und steigende Armut unter den Bewohnerinnen die tägliche Arbeit zunehmend erschweren.

Da diese Problemlagen neben der alltäglichen Arbeit auch den Schutzauftrag der Frauenhäuser massiv gefährden und zugleich Anforderungen der Istanbul-Konvention betreffen, haben wir im Mai zunächst nach den kurzfristigen und langfristigen Maßnahmen der Stadt gefragt, mit denen diese Engpässe behoben und die Einrichtungen nachhaltig gestärkt werden können.

Die Verwaltung stellte in ihrer Antwort zunächst die aktuelle Platzsituation dar: In Bielefeld stehen insgesamt 58 Plätze für Frauen und Kinder zur Verfügung, wobei das AWO-Frauenhaus mit 39 Plätzen zu den größten Einrichtungen in Nordrhein-Westfalen zählt. Gleichzeitig bestätigte die Verwaltung, dass die Kapazitäten regelmäßig ausgelastet sind und Anfragen nicht immer erfüllt werden können. 

Zur Barrierefreiheit wurde durch die Verwaltung ausgeführt, dass im AWO-Frauenhaus einzelne Zimmer barrierefrei ausgestattet sind, der Zugang jedoch nicht vollständig barrierefrei ist. Die Finanzierung der Frauenhäuser erfolgt über Landesmittel, städtische Zuschüsse und Tagessätze; eine weitere Aufstockung sei aufgrund der Haushaltslage derzeit kaum möglich. 

Aufbauend auf diesen Informationen haben wir im Juni eine Folgeanfrage gestellt, die sich auf drei Bereiche konzentrierte: die Unterstützung bei der Vermittlung von Wohnraum für ausziehende Bewohnerinnen, die Möglichkeit eines kommunal organisierten Fahrdienstes für gewaltbetroffene Frauen sowie die Einrichtung fester Ansprechpersonen in zentralen städtischen Behörden.

Die Verwaltung führte hierzu aus, dass die Stadt die Wohnraumsuche bereits dadurch unterstützt, dass für Frauenhausbewohnerinnen eine um 10 Prozent erhöhte Angemessenheitsgrenze bei den Kosten der Unterkunft anerkannt wird. Zudem wurde das zuvor landesgeförderte Second-Stage-Projekt fortgeführt, das Beratung und Begleitung bei der Wohnungssuche bietet und in Einzelfällen in Kooperation mit Wohnungsunternehmen Wohnraum akquirieren konnte. Weitere finanzielle Unterstützungsleistungen seien auch hier wegen der Haushaltslage derzeit nicht möglich.

Zur Frage eines kommunal organisierten Fahrdienstes erklärte die Verwaltung, dass diese Leistung aktuell nicht in Betracht komme. Hinsichtlich fester Ansprechpersonen in Behörden wie Ausländerbehörde, Bürgerberatung und Sozialamt teilte die Verwaltung mit, dass es diese derzeit nicht gebe, man unseren Vorschlag jedoch im Rahmen der bestehenden Möglichkeiten prüfen werde. Das freut uns! Fest zuständige Sachbearbeiter*innen für Anliegen der Frauenhäuser können nämlich eine schnellere und barriereärmere Bearbeitung ermöglichen.

Gerade angesichts der hohen Belastung der Einrichtungen, der Anforderungen der Istanbul-Konvention und des Schutzauftrags gegenüber gewaltbetroffenen Frauen und Kindern wird erkennbar, dass die bestehenden Maßnahmen absolut nicht ausreichen. Für uns bleibt daher zentral, die Entwicklungen zu begleiten und darauf hinzuwirken, dass die Frauenhäuser und ihre Beschäftigten verlässlich unterstützt werden. Nur unter stabilen Bedingungen kann gewährleistet werden, dass Menschen, die dort Schutz suchen, diesen auch tatsächlich erhalten.

„Beschäftigte in Frauenhäusern gewährleisten den Schutz von Frauen und Kindern. Es darf nicht sein, dass sie im Notfall mit eigenen Mitteln improvisieren müssen, weil Unterstützung fehlt. Sie schließen täglich Lücken, die durch ausreichende finanzielle Mittel oder notwendige Investitionen vermeidbar wären. Bewohnerinnen und Beschäftigte brauchen Sicherheit. Frauenhäuser schützen Menschenleben. Sparen bei Frauenhäusern bedeutet Sparen beim Schutz!", so Liza Koç, Ratsmitglied.

„Die Istanbul-Konvention hat verbindliche Anforderungen zum Schutz gewaltbetroffener Frauen eingeführt. Dennoch bestehen in Deutschland auch Jahre später Umsetzungsdefizite. Mit dem neuen Gewalthilfegesetz kommen zusätzliche wichtige Aufgaben auf Länder und Kommunen zu. Dafür benötigen die Kommunen ausreichende finanzielle Mittel, um diese Anforderungen erfüllen zu können. Das Leben von Gewaltbetroffenen darf nicht durch Kürzungen gefährdet werden!", so Merle Pohl, Ratsmitglied.

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