Kleinrechnung der Regelbedarfe verfestigt gesellschaftlichen Ausschluss!

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Der Bielefelder Kreisverband DIE LINKE und ihr Bundestagsabgeordneter Friedrich Straetmanns sehen im Regelbedarfsermittlungsgesetz der Bundesregierung eine Fortführung der fragwürdigen Ermittlung der Regelbedarfe. Dazu Friedrich Straetmanns, Sozialrichter und Justiziar der Fraktion DIE LINKE im Bundestag:

"Erneut hört die Regierung nicht auf die massive Kritik von Gewerkschaften, Sozial- und Wohlfahrtsverbänden und auf die Stimmen ihrer eigenen Wählerinnen und Wähler: Die Regelbedarfe sind wieder klein gerechnet worden. Menschen, die einen Anspruch auf Grundsicherungsleistungen hätten, diesen aber nicht einfordern, sowie diejenigen, die ihr geringeres Einkommen aufstocken müssen, werden in der Berechnung nicht berücksichtigt. Der Staat spart auf Kosten von sieben Millionen Menschen, indem er diejenigen unter ihnen, die nicht gänzlich abhängig sein wollen, unter den Tisch fallen lässt. Das Gesetz schützt nicht vor Armut, es verfestigt sie, nimmt den Betroffenen das Recht auf ein selbstbestimmtes Leben und bestraft sie obendrauf, wenn sie der Behörde nicht in aller Einzelheit ihr Leben offenbaren!"

Der Kreisverband DIE LINKE in Bielefeld ergänzt:
"Wer von den 709 Abgeordneten, würde einem Gesetz zustimmen, das für den eigenen monatlichen Bedarf weder eine Haftpflichtversicherung und noch einen Ausflug mit der Familie vorsieht? Eine Mehrheit dieser Abgeordneten verwehrt rund sieben Millionen Menschen das, was sie selbst sich nie nehmen lassen würden. Für Mobilität, Bildung, ja selbst für eine Waschmaschine, werden vollkommen unrealistische Beträge gerechnet.

Die Regelbedarfe retten nicht in einer finanziell schwierigen Lage, sie schließen die Betroffenen Tag für Tag mehr vom gesellschaftlichen Leben aus!"