OB-Kandidat der LINKEN, Onur Ocak, prangert Skandal um neue „Mieterschutzverordnung“ NRW an, die Mieterinnen und Mieter der Stadt Bielefeld hart treffen wird.

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Ab 1. Juli soll eine neue „Mieterschutzverordnung“ in Nordrhein-Westfalen in Kraft treten. Das hat Ina Scharrenbach, CDU- Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung, am 2.4. 20 mitgeteilt. Um die Wirksamkeit der mieter-rechtlichen Verordnungen in NRW zu prüfen hatte die Landesregierung ein Gutachten zur Entwicklung auf den Wohnungsmärkten anfertigen lassen.

Dieses Gutachten kommt zu dem Ergebnis, dass sich die Lage auf den Wohnungsmärkten entspannt hat und ein besonderer Schutz für Mieterinnen und Mieter nicht mehr erforderlich ist. Davon betroffen sind das Ruhrgebiet und Ostwestfalen und eben auch die Stadt Bielefeld.

Bisher gab es in NRW vier Verordnungen, die bundesweit geltende Regeln für Mieter und Mieterinnen in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt verbessern:

1. Die Kappungsgrenzenverordnung: Sie senkt die Möglichkeit für Vermieter, Mieten zu erhöhen, von 20 auf 15 % in drei Jahren. Sie gilt bisher in 37 Kommunen in NRW, darunter auch für die Stadt Bielefeld.

2. Die Mietpreisbremse: Sie bremst Neuvermietungsmieten auf maximal 10 % über dem Mietspiegel, gilt in 22 Kommunen, darunter auch für die Stadt Bielefeld.

3. Die Kündigungssperrfristverordnung: Sie verlängert das Verbot von Eigenbedarfskündigungen nach Umwandlung einer Miet- in eine Eigentumswohnung auf 5 Jahre. Das gilt bisher auch für die Stadt Bielefeld.

4. Die Umwandlungsverordnung: Sie galt nur in Gebieten mit Mileuschutzsatzungen (das trifft für die Stadt Bielefeld nicht zu ) und lässt dort Umwandlungen nur mit ausdrücklicher behördlicher Genehmigung zu. Sie ist am 27. März ausgelaufen und wird nicht verlängert.
Die anderen 3 Verordnungen werden zum 1. Juli zusammengefasst und in einer dann einheitlichen Gebietskulisse aus 18 Kommunen gelten: Münster und Telgte, Düsseldorf, Köln und Bonn sowie 13 kleinere Städte im Köln-Bonner Raum. Das komplette Ruhrgebiet und eben auch die Stadt Bielefeld, wo bisher alle drei Verordnungen galten, sind raus.

Die Partei DIE LINKE erklärt dazu:

Was hier als „Mieterschutzverordnung“ daher kommt, ist ein massiver Angriff auf die Rechte der Mieterinnen und Mieter. Sie wird unweigerlich zu enormen Mietsteigerungen führen. Dass die Lage auf dem Wohnungsmarkt der Stadt Bielefeld angespannt ist, wird in den Wohnungsmarktberichten der Stadt Bielefeld seit mindestens vier Jahren dokumentiert. Es fehlen bezahlbare Wohnungen und der Bestand an öffentlich geförderten Wohnungen geht drastisch zurück. Und die Angebotsmieten und Neubaumieten sind in Bielefeld so stark wie in keiner anderen Stadt in NRW gestiegen.

„Viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben durch die Corona-Krise ohnehin große Existenzsorgen. In dieser Situation den Mieterschutz zusammenzustreichen, ist ein absoluter Skandal“, so Onur Ocak, OB- Kandidat der Partei DIE LINKE in Bielefeld. Er fordert den Oberbürgermeister Pit Claußen auf, bei der Ministerin entschiedenen Protest gegen diese „Mieterschutzverordnung“ einzulegen und den Rat der Stadt Bielefeld hinter einer gemeinsamen Protestresolution zu vereinen!