Zum Hauptinhalt springen

Schluss mit Bürgergeld-Sanktionen

Viele meinen: Wer eine zumutbare Arbeit ablehnt, soll auch kein „Bürgergeld“ erhalten. So einfach ist es nicht. Laut Gesetz darf eine bestimmte Arbeit abgelehnt werden, wenn Bürgergeldempfänger*innen „körperlich, geistig oder seelisch“ dazu nicht in der Lage sind.

In solchen Fällen dürfen keine Sanktionen verhängt werden! Insbesondere „seelische“, also psychische Probleme, werden von Betroffenen selbst nicht erkannt. Aufgrund psychischer Probleme können die Menschen nicht arbeiten. Briefe vom Jobcenter mit Terminen oder Arbeitsangeboten werden erst gar nicht oder zu spät geöffnet.

Doch wie sollen Mitarbeiter*innen des Jobcenters ohne psychiatrische Ausbildung psychische Störungen und Krankheiten erkennen? Daher treffen Sanktionen hauptsächlich die Hilflosen und Kranken sowie deren Familien – besonders die Kinder.

Echte „Totalverweigerer“ gibt es praktisch nicht. Es geht vielmehr darum, Sozialleistungen zu kürzen und gleichzeitig Arbeitnehmer*innen einzuschüchtern: Schlechte Arbeitsbedingungen und niedrige Löhne sollen aus Angst vor dem zu niedrigen Bürgergeld und den möglichen Sanktionen hingenommen werden.

Die EU-Kommission setzt ausdrücklich auf diese Sanktionspolitik bei Arbeitslosen. Das führt überall zu einem hohen Druck auf Arbeitslose und Beschäftigte. In Deutschland unterstützen mittlerweile alle anderen Parteien im Bundestag diese arbeitnehmerfeindliche Ideologie. Nur Die Linke lehnt Sanktionen gegen Arbeitslose ab und fordert stattdessen mehr Unterstützung und Hilfen.
 

Dr. Dirk Schmitz
Ratsmitglied

Zurück zum Kopf der Seite