Will der Landesbetrieb die Stadtbahn nach Sennestadt verhindern?

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StraßenNRW ist als Landesbetrieb für den Bau und Unterhalt des Überregionalen Straßennetzes in NRW zuständig. In seinen Zuständigkeitsbereich fallen auch die Ortsdurchfahrten der L756 in Sennestadt und in Senne. Für den Spätherbst plant StraßenNRW, die Ortsdurchfahrt Sennestadt der L756 zu erneuern. Außerdem soll die Eikelmann-Kreuzung in Sennestadt umgebaut werden. Die LINKE macht darauf aufmerksam, dass beide Baumaßnahmen die Stadtbahnplanung der Linie 1 nach Sennestadt tangieren. Obwohl der Landesbetrieb nicht unbedingt ein großzügig bemessenes Budget für Straßensanierung hat, sollen beide Richtungsfahrbahnen erneuert werden, die Eikelmann-Kreuzung nach wie vor auch aus Richtung Paderborn vierspurig bleiben.

Allerdings wünschen sich die Stadt Bielefeld und auch viele Sennestädter den Rückbau der Straße auf zwei Fahrspuren. Die nicht mehr benutzte Fahrbahn soll anschließend für die Stadtbahn genutzt werden. Das bedeutet aber, dass kurz danach die mit Landesinvestitionen erneuerten beiden Fahrbahnen der L756 abgerissen werden müssen. Das ist Steuerverschwendung.

Dabei geht es aktuell in der konkreten Planung der Stadtbahn nicht richtig vorwärts. „Der Landesbetrieb ist Teil des Problems“, so Bernd Vollmer, Sachkundiger Bürger im Stadtentwicklungsausschuss, „er kann dafür Sorge tragen, dass die Stadtbahn-Planungen zügig zum Abschluss kommen, oder aber er kann sie auch verhindern.“ Dass nun beide Richtungsfahrbahnen erneuert werden, spricht aus Sicht der Linken eher dafür, dass der Landesbetrieb weiterhin wenig Kooperationsbereitschaft zeigt. „Bereits heute könnte man mit einfachen Mitteln in Sennestadt eine zweispurige Ortsdurchfahrt realisieren“, so Vollmer weiter, „und die Eikelmann-Kreuzung auf die Situation mit Stadtbahn planen und bauen.“

Die LINKE bemängelt weiter, dass auch eine barrierefreie Querung der Landstraße L756 in Höhe des heute existierenden Fußgänger-Tunnels nicht in Sicht ist. „Besonders ärgerlich ist“, so Vollmer, „dass der Landesbetrieb uneinsichtig darauf beharrt, eine Landstraße sei nach dem Regelwerk für Landstraßen (RAL) zu planen. Fachlich aber handelt es sich in Sennestadt um eine Ortsdurchfahrt mit dem Charakter einer Verbindungsstraße und in Senne um eine sogenannte örtliche Einfahrtstraße. Diese aber sind nach der RaST06, dem aktuellen Regelwerk für Stadtstraßen zu planen.“ Das bedeutet konkret, dass mit der RAL als Planungsgrundlage größere Breiten und Sicherheitsabstände gelten. Dieses führt dazu, dass für die Stadtbahnverlängerung zusätzliche Grundstücksflächen erworben werden müssten. Die vom Landesbetrieb geforderte Geschwindigkeit von 70 km/h erfordert weitere zusätzliche Flächen für die Sichtbeziehungen und den Lärmschutz. Als Konsequenz daraus wird der Bau der Stadtbahnverlängerung deutlich teurer und ist damit womöglich nicht mehr wirtschaftlich realisierbar.

Damit blockiert der Landesbetrieb eine notwendige zukunftsorientierte Entwicklung in Sennestadt. Offensichtlich ist das Thema „Verkehrswende“ und damit die Notwendigkeit einer zeitgemäßen Anlage von Rad-und Fußwegen und vor allem des Ausbaus des ÖPNV in Form der Stadtbahnlinie 1 nach Sennestadt noch nicht beim Landesbetrieb angekommen. „Hier muss die Landesregierung handeln“, fordert Vollmer, „damit der Landesbetrieb nicht weiterhin die Umsetzung der Verlängerung der Linie 1 blockiert.“

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