Undemokratisch und dreist: Neues Kommunalwahlgesetz NRW zum Nachteil für kleine und mittlere Parteien
CDU, Grüne und SPD haben am 4. Juli ein neues Kommunalwahlgesetz NRW beschlossen und dabei dafür gesorgt, dass sie bei den Kommunalwahlen im nächsten Jahr mehr Ratssitze erhalten werden.
Ein eigenes Gutachten, das CDU und Grüne in Auftrag gegeben haben, bestätigt dies sogar: „Eine höhere Anzahl an Stimmen einer Partei (stimmenstärkere Partei) führt lediglich bei der Restsitzvergabe zu einer Bevorzugung.“ Genau um die Restsitzvergabe geht es aber!
Es gibt auch noch ungerechtere Berechnungsverfahren für die Sitzvergabe und laut Gutachter hat der Gesetzgeber einen „weiten Gestaltungsspielraum“. „Na prima!“, haben sich dann wohl CDU, Grüne und SPD gedacht: „Dann sorgen wir doch mit einer neuen Rechenformel, dass wir bei der Kommunalwahl 2025 etwas mehr Ratssitze bekommen können.“
Mehr Demokratie e.V. NRW kritisiert das beschlossene Kommunalwahlgesetz: „Die Einführung eines neuen Wahlverfahrens benachteiligt kleinere Parteien und könnte die politische Vielfalt einschränken.“
Die Linke und andere kleinere Parteien prüfen, ob sie gegen das neue Kommunalwahlgesetz NRW klagen werden.
Wie die Benachteiligung von kleineren und mittleren Parteien sich auswirken kann, zeigt ein Rechenbeispiel nach dem neuen Kommunalwahlgesetz für einen Rat mit 66 Sitzen. Nach einer Wahl wird zuerst ermittelt, wie viel ganze Sitze den Parteien jeweils entsprechend ihrem Wahlergebnis und der Gesamtzahl der Sitze im Gremium zustehen. Dann noch nicht vergebene Sitze werden nach dem neuen Wahlverfahren vergeben, das nicht nur die Nachkommazahlen der rechnerischen Sitzanteile berücksichtigt, sondern auch das Gesamtergebnis der Parteien. Die Sitzanteile größerer Parteien werden dadurch eher aufgerundet, auch wenn die rechnerischen Sitzanteile kleinere Parteien nach dem Komma deutlich größer sind.