Gesundheit geht vor – vor allem bei der Arbeit
Heute am 28. April ist der Workers‘ Memorial Day, ein internationaler Tag des Gedenkens an Arbeiter*innen, die aufgrund von Arbeitsunfällen getötet beziehungsweise verletzt wurden oder erkrankt sind.
Dieses Jahr denken wir besonders an jene, die sich am Arbeitsplatz infiziert haben und dann schwer erkrankt oder auch am Corona-Virus gestorben sind.
Stark gefährdete Berufsgruppen
Die Corona-Pandemie macht deutlich, wie wichtig die Gesundheit und Sicherheit der Beschäftigten sind. Während in den großen Unternehmen im Industriesektor, wo Betriebsräte vorhanden sind, die Standards im Arbeitsschutz im wesentlichen eingehalten werden, sieht es in in verschiedenen Bereichen im Dienstleistungssektor, die nun als "systemrelevant" gelten, oft schlecht aus. Das gilt insbesondere für das Gesundheitssystem und die Pflege. Aber auch für die Landwirtschaft, den Einzelhandel, das Baugewerbe oder die Logistik.
Viele dieser Menschen arbeiten körperlich nah mit anderen zusammen bzw. haben engen Arbeitskontakt zu Patienten und Klienten. Sie sind einem erhöhten Krankheitsrisiko ausgesetzt. Dabei riskieren sie sowohl, sich mit der Krankheit anzustecken, als auch sie zu verbreiten. Viele Saisonarbeiter*innen arbeiten und leben in großer Nähe zu ihren Kolleg*innen. Viele haben prekäre Arbeitsbedingungen, sind niedrig bezahlt und haben keine Möglichkeit, in Krankenstand zu gehen – weil sie keinen Anspruch auf Krankengeld haben oder es sich nicht leisten können, den Arbeitsplatz zu verlieren: Wenn sie krank arbeiten gehen, setzen sie sich und andere einem hohen Risiko aus.
Gerade jetzt: Schutzmaßnahmen einhalten
Dietmar Hölscher, Sprecher der AG „Betrieb und Gewerkschaft“ erinnert daran, dass der DGB in einem Appell „Arbeits- und Gesundheitsschutz geht nur gemeinsam“ vom 20.4. Maßnahmen zum Schutz gegen den Corona-Virus angemahnt hat:
„Waschmöglichkeiten mit Seife sind das Mindeste! (Hand-)Hygiene muss durch Waschräume mit fließendem Wasser und Seife für alle Beschäftigten sicher gestellt sein. Das heißt zum Beispiel: Dusch- und Waschräume für LKW-Fahrer*innen, Zugang zu Toiletten mit Waschmöglichkeiten für Zusteller*innen, Toiletten- und Waschcontainer mit Frischwasseranschluss am Bau und in der Landwirtschaft.
Der notwendige Mindestabstand muss gewährleistet sein. Da gilt genauso in Unterkünften für Saisonarbeiter*innen wie für die Produktion am Band, in der Fleischwirtschaft und im Handel.
Schutzausrüstung für Ärzt*innen, Pflegepersonal, Rettungsdienst, Kundenbetreuer*innen im Personenverkehr und für viele andere Berufe muss in ausreichender Menge und Güte vorgehalten werden. Das sind neben FFP2 Masken vor allem Einmalkittel, Einmalhandschuhe und Schutzbrillen.“