Spargelstecher*innen und Erdbeerpflücker*innen plötzlich systemrelevant? – Deutschland entdeckt seine Saisonarbeiter*innen in Zeiten der Corona-Krise

Kaum waren die Grenzen aufgrund der Corona-Krise geschlossen, da bangten die deutschen Landwirte schon um ihre billigen Saisonarbeitskräfte aus Ost- und Südosteuropa, die ihre Rechte oft nicht kennen und im Zweifel die schlechten Arbeitsbedingungen in Kauf nehmen, weil sie keine Alternativen haben. Aber die Bundesregierung schuf schnell Abhilfe im Interesse der Landwirte.

Lebensmittelsicherheit vor Gesundheitsschutz?

Um die Bevölkerung auch in der Corona-Krise mit hochwertigen Lebensmitteln in ausreichender Menge zu versorgen, haben sich das Bundesinnen- und das Bundeslandwirtschaftsministerium darauf geeinigt, 80.000 ausländische Saisonkräfte nach Deutschland zu fliegen. 40.000 Arbeitskräfte sollen jeweils im April und Mai einreisen dürfen, damit die Felder abgeerntet werden können. Zusätzlich sollen jeweils 10.000 Arbeitskräfte aus dem Inland gewonnen werden.

In einem gemeinsamen Konzeptpapier „Saisonarbeiter im Hinblick auf den Gesundheitsschutz“ des Bundesinnen- und das Bundeslandwirtschaftsministerium vom 2.4. 20 wird für die einreisenden Saisonarbeiterinnen und Saisonarbeiter eine vierzehntägige Quarantäne bei gleichzeitiger Arbeitsmöglichkeit festgelegt. „Sie leben und arbeiten in den ersten 14 Tagen strikt getrennt von den sonstigen Beschäftigten und verlassen das Betriebsgelände nicht.“(S.4) Arbeiten und Wohnen ist in Gruppen bis max. 20 Personen erlaubt. In den Unterkünften soll für ausreichende Hygienemöglichkeiten gesorgt werden. „Gearbeitet soll soweit möglich mit Mindestabstand 2 m, bei geringerem Abstand als 1,5 m sollen  Mundschutz und Handschuhe oder Schutzscheiben/-folien verwendet werden.“(S.5)

Wenn man bedenkt, welche strengen Abstandsregeln ansonsten in der Öffentlichkeit gelten, fragt man sich schon, wie im Arbeitsalltag der Saisonarbeiterinnen und Saisonarbeiter die Hygiene- und Abstandsregeln eingehalten werden sollen. Unter den Bedingungen von Corona sind Container bzw. Sammelunterkünfte für Saisonarbeiterinnen und Saisonarbeiter inakzeptabel. Einzelzimmer sollten Standard sein und maximal von zwei Personen genutzt werden. Der Gesundheitsschutz muss auch für die Saisonarbeiterinnen und -arbeiter Vorrang haben.

Wie ernst es aber die Regierung mit dem Gesundheitsschutz nimmt, zeigen die Vorfälle um die Einreise rumänischer Saisonarbeiterinnen und Saisonarbeiter. Hier wurden die Regeln gegen Infektionen mit dem Coronavirus eklatant verletzt. Sowohl in der Wartehalle des Flughafens, beim Flug selbst als auch in den Reisebussen, die viele der Erntehelfer nach der Ankunft am Flughafen Düsseldorf abholten, saßen die Menschen dicht gedrängt. Der vorgeschriebene Gesundheitscheck  bestand lediglich aus einer Temperaturmessung sowie dem Ausfüllen eines Fragebogens. (TAZ vom 13.4. 20)

Das Mittel gegen Arbeitskräftemangel: höhere Löhne und bessere Arbeitsbedingungen!

Aufmerken lässt, was in dem Konzeptpapier der Ministerien keine Erwähnung findet.
Das sind zum einen fehlende Festlegungen dazu, welche staatliche Institution die Einhaltung der Hygiene- und Abstandsgebote kontrollieren soll. Das sind zum anderen fehlende Hinweise darauf, dass für saisonale Arbeitskräfte in der Landwirtschaft mindestens der aktuelle Mindestlohn von 9,35 € pro Stunde zu zahlen ist. Auch die Lohnfortzahlung im Falle der Erkrankung an Corona ist nicht geregelt. Und was die Arbeitsschutzrechte angeht: Arbeitszeiten von mehr als zehn Stunden, wie sie der Deutsche Bauernverband fordert, sind nicht nur angesichts der Gefahren durch das Corona-Virus sondern auch aufgrund der Schwere der Arbeit absolut unzulässig.

Harte Arbeit, bescheidener Lohn – damit muss Schluss sein.  Das macht Corona deutlich!

Durch die Corona-Krise und die Grenzschließungen zu den Nachbarstaaten ist deutlich geworden, wie notwendig die Arbeit auf den Feldern für die Lebensmittelversorgung ist. Die dadurch ausgelöste Suche nach inländischen Erntearbeiterinnen und Erntearbeiter über Internetplattformen war schon innerhalb weniger Tage erfolgreich. So erklärte z.B. der Landwirt Kai Steinkröger aus Senne gegenüber der NW: „Die Nachfrage ist bereits groß. Es melden sich Menschen, die vorher in der Gastronomie oder in Firmen gearbeitet haben und jetzt in Kurzarbeit sind“ (NW vom 27.3. 20) Aber es wird beklagt, dass die neuen Erntearbeiterinnen und Erntearbeiter im Gegensatz zu den eingespielten Teams aus Osteuropa, mit denen seit Jahren zusammengearbeitet wird, erst geschult werden müssten. Das ist so: Anfänger brauchen eine mindestens 14-tägige Einarbeitungszeit, um die handwerklich anspruchsvolle und körperlich extrem anstrengende Tätigkeit produktiv ausüben zu können. Der Landwirt Steinkröger dazu: „ ... man brauche drei einheimische Kräfte, um einen der Stammkräfte zu ersetzen.“ (NW vom 10.4. 20) Denn die Neueinsteiger arbeiten viel langsamer als die erfahrenen Saisonarbeitskräfte.

DIE LINKE, Kreisverband Bielefeld stellt darum fest:

  1. die Arbeit der Saisonarbeiterinnen und Saisonarbeiter ist unverzichtbar.  Sie gehören zu den systemrelevanten Arbeitskräften. Blieben die notwendigen Erntehelfer zum Stechen des Spargels und zum Pflücken der Erdbeeren aus, bliebe auch ein Großteil des Spargels und der Erdbeeren auf den Feldern. Ohne ausländische Arbeitskräfte ist die schwere Arbeit und das Arbeitspensum nicht zu schaffen.
  2. die Erntearbeit ist nicht so unqualifiziert, wie sie oft beschrieben und vor allem entlohnt wird. Für diese Arbeit braucht es Fachkenntnisse, Fähigkeiten, Fertigkeiten, und Erfahrung. Höhere Löhne für Saisonarbeiterinnen und Saisonarbeiter sind also absolut gerechtfertigt.
  3. die Möglichkeiten der Ausbeutung ist immer eine Frage der Machtposition. Für die Saisonarbeiterinnen und -arbeiter aus Polen und Rumänien ist die Arbeit in der Landwirtschaft ihr Haupteinkommen. Sie stehen möglichen Ausbeutungsstrategien ihrer Arbeitgeber oft wehrlos gegenüber und zwar aufgrund ihres geringen sozioökonomischen Status, ihrer geringen Sprachkenntnissen und ihrem wenigen Wissen über ihre Arbeitsrechte.
  4. gewerkschaftliche Strukturen  sind aufgrund der Saisonarbeitsstruktur, Sprachbarrieren und der Isolation auf den Höfen in den meisten Fällen schwer zu realisieren . Aber die IG Bauen-Agrar- Umwelt könnte die Saisonarbeiter und Saisonarbeiterinnen in den landwirtschaftlichen Betrieben bei Formen der Selbstorganisation unterstützen. Das wäre „Ernte-Solidarität“.
  5. die Verbraucher und Konsumenten sind in der Pflicht , durch ihr Kaufverhalten diejenigen landwirtschaftlichen Betriebe zu unterstützen, die sich für faire Arbeitsbedingungen ihrer Saisonarbeiterinnen und -arbeiter stark machen. Jede und jeder kann das beim Kauf von Spargel deutlich machen.