Bundestagswahl 2021: Sozialrichter Friedrich Straetmanns erneut zum Direktkandidaten gewählt
Unter der Einhaltung aller geltenden Corona-Schutzmaßnahmen sprachen die Mitglieder der LINKEN bei der Wahlversammlung am 20. Januar ihr Vertrauen in den amtierenden Bundestagsabgeordneten Friedrich Straetmanns zur Bundestagswahl im September 2021 aus.
„Als rechtpolitischer Sprecher der Bundestagsfraktion hat Friedrich Straetmanns einen bedeutenden Beitrag zur parlamentarischen Arbeit beigetragen“, erklärt Brigitte Stelze, Sprecherin des Kreisverbands. „Mit Hilfe seiner drei Bürgerbüros war er aber auch in der Region Ostwestfalen-Lippe regelmäßig präsent. Unsere Mitglieder sind froh, mit Friedrich Straetmanns einen überaus fachkundigen und basisorientierten Kandidaten für das Rennen um die Bundestagssitze zu haben“.
Der 59-jährige Bielefelder ist 2017 erstmalig für den Wahlkreis Bielefeld I – Gütersloh II in denBundestag eingezogen. Seine langjährige Berufserfahrung als Richter am Sozialgericht Detmold konnte er als Justiziar der Bundestagsfraktion einbringen. So führt er für die Fraktion DIE LINKE den Streit um die Wahlrechtsreform mit dem Ziel einer für alle Parteien gerechten Sitzverteilung bei einem gleichzeitig deutlich kleineren Bundestag. Auch die aktuelle Forderung der Einsetzung eines Pandemierats trägt die Handschrift des Bielefelders. Seine Tätigkeit als rechtspolitischer Sprecher hat ihm schon mehr als 70 Reden im Bundestag eingebracht. Auch außerhalb Berlins ist Straetmanns im Kampf um mehr Gerechtigkeit aktiv: die Unterstützung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern bei Streiks um Tarifverträge ist ebenso eine Selbstverständlichkeit wie die Unterstützung der Bielefelder Partei um mehr bezahlbaren Wohnraum.
„Dass mir mein Kreisverband das Vertrauen für eine weitere Legislaturperiode schenkt, war keine Selbstverständlichkeit. Dafür bin ich sehr dankbar! Ich hoffe, in den dreieinhalb Jahren auch den Erwartungen meiner Wählerinnen und Wähler gerecht geworden zu sein, sodass ich sie auch über 2021 im Bundestag vertreten darf“, so Straetmanns.